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Allgemeine
Geschäftsbediengungen
MIETZINS
Die Benutzung des komplet ausgestatteten Bootes, die
Bootsversicherung über die in diesem Vertrag festgelegte
Kaution hinaus, und die Personenversicherung für die Crew sind
im Mietzins enthalten. Treibstoff, sonstige
Gebrauchsgegenstände, Gebühren für die Crew des Besitzers oder
des Vermieters (im folgenden Croatia boats genannt), andere
Leistungen, Yachthafen-Gebühren und Ankerplatz-Gebühren sind
im Mietzins nicht enthalten.
ZAHLUNG DES MIETZINSES
Zahlung:
- 30 % des Preises bei der Bestätigung der Anfrage
- 70 % des Preises spätestens vier Wochen vor dem Anfang
der Benutzung des Bootes
Die oben beschriebene Zahlungsweise ist nur mit der
Genehmigung von Croatia boats zu verändern. Die endgültige
Kostenverrechnung wird im Beisein der Vertreter des
Bootbesitzers nach der Rückkehr des Bootes in den
vorgeschriebenen Rückgabehafen gemacht.
PFLICHTEN DES MIETERS
- Der Mieter verpflichtet sich, das Boot im kroatischen
Territorialgewässer zu benutzen. Falls der Mieter das Boot
außerhalb des kroatischen Territorialgewässers benutzen
möchte, ist er verpflichtet, vor der Bestätigung seiner
Anfrage eine schriftliche Genehmigung des Bootbesitzers zu
bekommen. Der Mieter erhält Angaben über den Bootbesitzer
und Angaben über die Übernahme des Bootes vor dem Anfang der
Mietzeit. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot keiner
dritten Person zu vermieten oder borgen, mit dem Boot an
keinen Wettbewerben teilzunehmen, das Boot zu keinen
wirtschaftlichen Zwecken, wie zum Beispiel Fischen zu
wirtschaftlichen Zwecken oder Segeln-Kurse, zu benutzen, und
das Boot bei schlechten Wetterbediengungen nicht zu
benutzen.
- Der Mieter verpflichtet sich, sowohl die
Zollvorschriften als auch andere Vorschriften zu beachten,
das Logbuch ordnungsgemäß zu führen und das Boot, die
Ausrüstung und die Einrichtungsgegenstände sorgfältig und
nach den Regeln der Seemannschaft zu handhaben. Falls das
Boot ohne Steuermann gemietet wird, ist der Mieter
verpflichtet, entweder einen gültigen Bootsführerausweis zu
besitzen, oder das Steuern des Bootes einem Crewmitglied zu
überlassen, der einen gültigen Bootsführerausweis besitzt.
- Der Mieter trägt die Verantwortung für den Verstoß gegen
die Vorschriften für die Schiffsfahrt auch nach dem Ablauf
der Mietzeit.
BOOTSPAPIERE
Bei der Übernahme des Bootes übernimmt der Mieter auch die
gültigen Mietpapiere, mit denen er während der Mietzeit
achtsam umgehen muss.
ÜBERNAHME DES BOOTES
- Der Besitzer verpflichtet sich, das Boot sauber, komplet
ausgestattet, vollgetankt und mit vollem Wassertank dem
Mieter zu übergeben.
- Während der Mietzeit bleibt das Boot das Eigentum des
Besitzers, mit dem Croatia boats den Vertrag über die
Zusammenarbeit abgeschlossen hat. Der Mieter verpflichtet
sich, Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und
Inventar anhand eines Ausrüstungsverzeichnisses vor dem
Unterschreiben dieses Vertrags genau zu prüfen. Spätere
Einwändungen zur Tauglichkeit von Schiff und Ausrüstung
berechtigen den Mieter nicht, einen ermäßigten Preis zu
verlangen.
KAUTION
Der Mieter verpflichtet sich, dem Besitzer vor der Übernahme
des Bootes die Kaution (entweder Barzahlung oder Zahlung mit
der Kreditkarte) in der im Vertrag festgelegten Höhe zu
zahlen. Geleistete Kautionen werden dem Mieter ohne Abzüge
nach Beendigung der Mietzeit zurückbezahlt, falls er das Boot
rechtzeitig, unbeschädigt und vollgetankt, in gereinigtem
Zustand (innen und aussen) übergibt. Auch wenn ein Steuermann
in der Bootmiete enthalten ist, muss der Mieter Kaution
bezahlen, die aber nicht die Kosten deckt, die wegen der
Unachtsamkeit des Steuermannes oder wegen fahrlässiger
Handlungsweise entstanden sind.
VERLÄNGERUNG DER MIETZEIT
Falls der Mieter die Mietzeit verlängern möchte, muss er das
Boot zur vorgeschriebenen Zeit im festgelegten Rückgabehafen
auschecken und rechtzeitig Kontakt mit dem Besitzer aufnehmen,
um von ihm eine Einwilligung für die Verlängerung zu bekommen
und um mit ihm den neuen Rückgabehafen und das neue
Rückgabedatum festzulegen.
RÜCKTRITT
- Falls der Mieter und seine Crew nach der Übernahme des
Boots, gleich aus welchem Grund, von der Miete zurücktreten,
behält Croatia boats den einbezahlten Betrag ein und
berechnet dem Mieter die durch den Rücktritt entstandenen
Kosten.
- Falls der Rücktritt mindestens vier Wochen vor dem
Anfang der Mietzeit erfolgt, behält Croatia boats 30 % des
Preises (Mietzinses) ein. Falls der Rücktritt innerhalb von
vier Wochen vor dem Anfang der Mietzeit erfolgt, ist
Croatia boats berechtigt, den ganzen Mietzins (Preis)
einzubehalten.
BRÜCHE UND SCHÄDEN
Bei allen Brüchen sowie Schäden, gleich aus welchem Grund, ist
der Besitzer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besitzer
benachrichtigt dann den Mieter, wie Reparaturen, Austausch
oder Schadenbehebungen durchzuführen sind. Bei unbefugtem
Austausch oder unbefugter Reparatur werden die Kosten dem
Mieter berechnet.
VERANTWORTUNG DES BESITZERS
Kann der Mieter aus den Gründen, für die er nicht
verantwortlich, ist die Boot-Charter nicht antreten, ist der
Mieter berechtigt, die Kostenerstattung für die Tage, an denen
er das Boot nicht benutzt hat, zu bekommen. In solchem Falle
wird sich Croatia boats bemühen, dem Mieter ein ähnliches oder
besseres Boot zum gleichen Preis zur Verfügung zu stellen.
RÜCKGABE DES BOOTES
- Der Mieter verpflichtet sich, das Boot zur vereinabarten
Zeit, am vereinbarten Ort, in gereinigtem Zustand,
unbeschädigt und vollgetankt zu übergeben. Bei verspäteter
Rückgabe wird dem Mieter für jeden angefangenen Tag dreimal
der Tagesmietzins sowie die dadurch dem Besitzer und
Croatia boats verursachten Kosten berechnet. Im Falle der
höheren Gewalt, handelt es sich um eine berechtigte
verspätete Rückgabe, vorausgesetzt, dass der Besitzer
unverzüglich benachrichtigt wird. Kosten für die
verlorengegangenen, beschädigten oder nicht mehr
funktionstüchtigen Ausrüstungsgegenstände, die durch
Unachtsamkeit des Mieters oder seiner Crew oder durch
fahrlässige Handlungsweise entstanden sind, werden von der
geleisteten Kaution abgezogen.
- Wird das Boot vom Mieter nicht in gereinigtem Zustand
übergeben, wird eine Reinigungsgebühr von der Kaution
abgezogen. Ist das Boot bei Rückgabe nicht vollgetankt, wird
der Aufwand dafür von der Kaution abgezogen.
VERSICHERUNG
Das Boot, die Ausrüstung und die Crew sind gegen alle Fälle
der Schäden und Verluste über die Selbstbeteiligung, die vom
Mietbootstyp abhängt, versichert. Das Boot und der Bootsführer
sind gegen Verantwortung für den einer dritten Person
zugefügten Schaden versichert. Der Vertreter des Besitzers ist
über alle Schäden oder Verluste, die von der Vesicherung
gedeckt werden, unverzüglich zu benachrichtigen.
VERANTWORTUNG DES MIETERS
- Der Mieter verpflichtet sich, dem Besitzer alle Kosten
zu zahlen, die von der Versicherung nicht gedeckt sind, die
aber durch die Taten oder die Unachtsamkeit des Mieters
enstanden sind, für die der Besitzer einer dritten Person
verantwortlich ist. Der Mieter ist besonders im Falle der
Beschlagnahme wegen der widerrechtlichen Aktivitäten
verantwortlich. Im Falle eines Unfalls und / oder einer
Havarie ist der Mieter verpflichtet, die Ereignisse
schriftlich festzuhalten, oder vom Hafenamt, von einem Artz
oder von anderen Befugten eine schriftliche Bescheinigung zu
beantragen. Der Besitzer ist darüber unverzüglich zu
benachrichtigen. Falls das Boot verschwindet, nicht mehr
funktionstüchtig ist, oder wegen des Verbotes eines Befugten
oder einer anderen Person nicht mehr fahren darf und im
Falle der Beschalgnahme, sind der Besitzer und die Befugten
darüber zu banachrichtigen.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Ölstand im Motor jeden
Tag zu prüfen. Der Mieter trägt die Verantwortung für durch
den Ölmangel entstandene Schäden. Die Überprufüngen und
Reparaturen der Unterwasserteile, die durch Unachtsamkeit
des Mieters oder durch fahrlässige Handlungsweise beschädigt
wurden, werden dem Mieter berechnet.
EIGENTUMSVERLUST
Croatia boats haftet nicht für Beschädigung oder Verlust der
Gegenstände im Besitz des Mieters und anderen Personen, die an
Bord, im Wagen oder im Büro von Croatia boats oder des
Besitzers abgelegt waren. In solchen Fällen verzichtet der
Mieter auf Schadenersatzanspruch.
EINSPRÜCHE UND BESCHWERDEN
Nur zur Zeit der Rückgabe des Bootes schriftlich eingelegte
Einsprüche und Beschwerden werden in Betracht gezogen.
SKIPER:
Sofern der Mieter des Bootes einen Skipper benötigt, muss er
davon die Mitarbeiter von Croatia boats anlässlich der
Buchungsbestätigung in Kenntnis setzen. Sofern der Mieter des
Bootes keinen Skipper benötigt, muss ein Mitglied der
Mannschaft eine VHF-Genehmigung und einen Bootsführerschein
haben.
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